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Mitglieder und Nichtmitglieder können dem BIKT finanzielle Zuwendungen für die Förderung seiner Arbeit zukommen lassen. Die Entrichtung der Förderbeitrage erfolgt auf Grundlage einer Rechnungsstellung durch den Verband.
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben ist, dass die Ziele des Verbandes in Zusammenhang mit der Förderung oder Sicherung einer Einkunftsquelle des fördernden Unternehmens stehen., z.B. durch die Stärkung der Rechtsposition des Branchensektors, dem das fördernde Unternehmen zugehörig ist.
Spenden können vom Verband nicht entgegengenommen werden.
Sie können hier ein Formular für die Erklärung einer finanziellen Zuwendung für die Förderung der Arbeit des BIKT herunterladen:
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Ein aktuelles Round Table Gespräch in den VDI-Nachrichten gibt einen Einblick in die Schieflage des Patentsystems
Rubrik: BIKT Fokusthema
patentverein.de und Rechtsexperte Rasmus Keller fordern Stärkung der Position der Beklagten bei Patentverletzungsverfahren und fordern leichtere Aussetzung von Verletzungsprozessen
Rubrik: BIKT Fokusthema
Mit dem Vermarktungshilfeprojekt Italien 2011 leistet das deutsche Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Exportförderung für 12 kleine und mittelständische Unternehmen aus den neuen Bundesländern...
Rubrik: Branchennachrichten
IT-Verband BITMi: "Maßnahmen der Bundesregierung sind unzureichend"
Rubrik: Branchennachrichten
Dienstag, 29. März 2011
OSADL News
BIKT-Mitgliedsverband Open Source Automation Development Lab (OSADL) informiert über neue Mitgliedsunternehmen und Neuigkeiten bei Echtzeit-Linux-Systemen
Rubrik: Branchennachrichten
BIKT-Mitgliedsverband Kölner Internet-Union (KIU) veranstaltet am 29. März wieder sein "LastTuesday"-Treffen
Rubrik: Branchennachrichten
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