BIKT Logo

Einführung

Softwarepatente gewähren Monopole auf Ideen und Verfahren, die in Form von Computerprogrammen umgesetzt werden. Der Patentschutz erlaubt es dem jeweiligen Patentinhaber, für eine Dauer bis zu 20 Jahren jeden anderen von der wirtschaftlichen Nutzung der patentierten Sache auszuschließen.

Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Verwertungsrechten, die nach dem Urheberrecht jedem Urheber eines Werkes zustehen. Wer eine Softwarelösung völlig eigenständig entwickelt, dabei aber ein bestehendes Patent verletzt, läuft Gefahr, dass ihm die gewerbliche Nutzung und der Vertrieb seines Programmes untersagt wird und er die bisherigen Einkünfte an den Patentinhaber abführen muss. Hinzu kommen noch Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen und gegebenenfalls Schadensersatz.

Mit dem Urheberrecht hat jeder Entwickler die gleiche Chance, das Ergebnis seiner Kreativität in Form des Quellcodes zu schützen. Patente im Softwarebereich dagegen entwerten die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. Sie bringen die Urheber um den Ertrag ihrer Leistungen und setzen sie darüber hinaus unkalkulierbaren Haftungsrisiken aus.

Bedrohung für KMU

Angesichts der enormen Haftungs- und Kostenrisiken bei Patentverletzungen, wo es üblicherweise um Streitwerte in Millionenhöhe geht, stellen Softwarepatente eine existentielle Bedrohung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dar. Ein einziger Prozess reicht normalerweise aus, um ein kleines Unternehmen nur durch die Gerichtskosten in den finanziellen Ruin zu treiben. Im Erfolgsfall kann der Patentinhaber außer hohen Lizenzgebühren auch Schadensersatz, Offenlegung der Vertriebs- und Kundenstrukturen, oder schlicht Unterlassung fordern.

Da die europäische Softwarebranche besonders durch innovative kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Die Legitimierung von Softwarepatenten würde eine prosperierende Zukunftsbranche in Deutschland und Europa massiv und unwiderruflich schädigen.

Position des BIKT

Der BIKT fordert einen rechtlichen Rahmen, der Interpretationen ausschließt, nach denen Patente eine Wirkung auf Computerprogramme entfalten können. Ein solcher Rechtsrahmen muss eindeutig ausschließen, dass die zahllosen vom EPA erteilten Softwarepatente rechtlich durchgesetzt werden können.