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Der Begriff Immaterialgüterrechte umfasst das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte, darunter insbesondere das Patentrecht.
Anliegen des BIKT: - Der BIKT tritt für eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Materie ein, bei der auch die Besonderheiten und problematischen Aspekte der sehr unterschiedlichen Schutzrechtsinstrumente Berücksichtigung finden.
- Nicht nur die Interessen der Rechteinhaber, sondern auch die Auswirkungen der Erteilung von Ausschließungsansprüchen auf die Innovationsfähigkeit der IKT-Branche als Ganzes müssen in Rechtssetzung und Rechtspraxis verstärkt berücksichtigt werden.
- Zudem gilt es, das berechtigte Interesse der Allgemeinheit nach einem Schutz vor überzogenen Ansprüchen der Rechteinhaber zu wahren.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie über die einzelnen Unterthemen dieses Bereiches. - Aktuell: Stellungnahme des BIKT vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen mit der Möglichkeit des kostenlosen Beitritts:
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patentverein.de und Rechtsexperte Rasmus Keller fordern Stärkung der Position der Beklagten bei Patentverletzungsverfahren und fordern leichtere Aussetzung von Verletzungsprozessen
Rubrik: Hot Topic
Hamburg, 16.11.2009 - Anlässlich der aktuellen Entscheidung im EPA-Beschwerdeverfahren über das "Amazon-Geschenkbestellungspatent" veröffentlicht der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie BIKT seine im Rahmen...
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EuGH-Generalanwältin kritisiert Entwurf des Ministerrats
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Nero reicht in USA Kartellrechtsklage gegen MPEG-LA ein
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In einem aktuellen Urteil senkt das BGH die Hürde für Softwarepatentierung. Vertreter der Softwarebranche kritisieren die Entscheidung.
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Das EPA weist Prüfungsantrag seiner Präsidentin ab und bestätigt bisherigen Kurs bei der Softwarepatentierung
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