Montag, 07. Juni 2010
Verfassungswidrig? Fehlender vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung
patentverein.de und Rechtsexperte Rasmus Keller fordern Stärkung der Position der Beklagten bei Patentverletzungsverfahren und fordern leichtere Aussetzung von Verletzungsprozessen
Häufig reagieren Beklagte bei Patentverletzungsverfahren mit einer Gegenklage auf Nichtigkeit des Patentes. Der Mittelstandsverband patentverein.de wies jedoch bereits mehrfach kritisch daraufhin, dass diese Maßnahme nur sehr beschränkt Schaden von den Beklagten abwenden kann.
Denn ungeachtet der üblicherweise mehrere Jahre dauernder Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren können Verletzungsurteile bereits auf Basis der Patenterteilung erfolgen und vollstreckt werden, ohne dass das Urteil abgewartet wird, ob das Patent tatsächlich rechtsbeständig ist. Nach einer späteren Vernichtung des Patents ist ein Ausgleich der Schäden, die für die Beklagten leicht Millionenhöhe erreichen können, in der Regel nicht möglich.
Grund für die schwache Position des vermeintlichen Patentverletzers ist, dass in der heutigen Rechtspraxis Anträge zur Aussetzung von Verletzungsprozessen bis zur Feststellung der Rechtsbeständigkeit des relevanten Patents nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Besondere Brisanz erhält diese Praxis der Patentgerichtsbarkeit vor dem Hintergrund der großen Anzahl fragwürdiger Patente im Softwarebereich und der häufig bemängelten Qualität der Prüfung durch die Patentämter.
Rechtsexperte Rasmus Keller sieht in der bisherigen Rechtspraxis einen Fehler und Systembruch: im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts — Beispiel Baugenehmigung — würden umfassende Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes bereit gestellt werden, während dies im Patentrecht nicht der Fall ist.
Demjenigen, der von den Wirkungen des Patents belastet ist, bietet das Gesetz kein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Diese "gravierende Rechtsschutzlücke zulasten des vermeintlichen Patentverletzers" ist laut Keller "ein Fremdkörper im deutschen Verfassungsstaat und widerspricht dem Anspruch des Bürgers auf einen umfassenden effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG".
Keller schlägt zur Behebung des Systembruchs zwei Lösungen vor:
1. Die Verletzungsgerichte kehren ihre bisherige Praxis, vorrangig nicht auszusetzen ("in der Regel und im Zweifel für den Patentinhaber"), um und urteilen zukünftig nach dem Grundsatz "in der Regel und im Zweifel für den Beklagten".
2. Der Gesetzgeber richtet neue Verfahren ein, die den Rechtsgüterschutz in Patentverletzungsverfahren so regeln, wie es im Grundgesetz, im Verwaltungsrecht und in hochrangiger Rechtsprechung (z.B. des BVerfGE) festgelegt ist.
Die Thesen Kellers sind in einer im Siercke-Verlag erschienenen Monographie ausgeführt (Rasmus Keller: Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung, ISBN-13: 9783868442434).
Weitere Informationen:
// Internetseite patentverein.de
// Pressemitteilung des patentverein.de zu Trennungsprinzip und Aussetzung in der Patentgerichtsbarkeit
// Zusammenfassung der Arbeit Kellers "Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung"