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Mittwoch, 20. Februar 2013
Abkommen zum EU-Patentgericht in Brüssel unterzeichnet
Minister Richard Bruton von der irischen Ratspräsidentschaft bewertete in der Unterzeichnungszeremonie das Abkommen als Erfolg nach 40 Jahren Ringen und als wichtigen Schritt hin zu einer Ratifikation. Die Delegationen von Italien und Tschechien unterzeichneten auch das Patentabkommen entgegen anders lautender Gerüchte. Derzeit klagen Spanien und Italien vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Europarecht. Bulgarien fehlte eine parlamentarische Ermächtigung. Polen wird nicht Vertragspartei, da sein Parlament das Abkommen als Gefahr für den Mittelstand ablehnt. Ernstliche Bedenken hatten Tschechien und Slowenien im Vorfeld angemeldet.
Für den Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) kommentiert der geschäftsführende Vorsitzende Johannes Sommer: "Europarechtsexperten sagen uns, das Konstrukt des Gerichtshofs ist so nicht tragfähig. Das bizarre Konstrukt aus Formelkompromissen steht für ein altes Denken und die aktuelle ordnungspolitische Misere des Europäischen Patentsystems. Der Mittelstand und die 'hidden Champions' erwarten von der Kommission jetzt Korrekturen eines außer politische Kontrolle geratenen Patentsystems, zum Beispiel Gesetzesinitiativen zur Eindämmung der Software-Patentierung." Die heutige Unterzeichnung ist Voraussetzung für eine spätere Ratifikation des Abkommens in den Mitgliedsstaaten. Das Abkommen zum Patentgericht tritt erst in Kraft, sobald es von den Parlamenten in 13 Staaten ratifiziert ist. Das neue Patentgerichtssystem soll bereits 2014 seine Arbeit aufnehmen.
Zweifel am Zeitplan des über drei Mitgliedstaaten verteilten Patentgerichtssystems hatte zuletzt der Analyst Gérald Sédrati-Dinet angemeldet. Der Franzose hält es für vollkommen aussichtslos, dass das Patentgericht wie geplant 2014 mit seiner Arbeit anfangen kann. Das Brüssel-I Abkommen (EG 44/2001) müsse zunächst auf den Vorschlag der Europäischen Kommission hin reformiert werden. Nach Ansicht von Sédrati-Dinet steht das Abkommen über das Patentgericht im direkten Konflikt zu Artikel 3(2) des Lissabon-Vertrags über die Arbeitsweise der Union (AEUV).
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