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Donnerstag, 13. September 2012
BIKT-Stellungnahme zum europäischen Einheitspatent
Der Brief, der an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Europaparlaments gerichtet ist, macht vor dem Hintergrund der Prozesswelle im Spartphonemarkt auf die weiterhin unwägbaren Risiken durch softwarebezogene Patente aufmerksam.
Der BIKT spicht sich für eine Harmonisierung des materiellen Patentrechts auf EU-Ebene sowie gegen das Trennungsprinzip der Patentgerichtsbarkeit aus. Das letzte Wort in der Patentrechtssprechung sollte nach Auffassung des BIKT der EuGH haben.
Der BIKT betont, dass nur ein starkes Urheberrecht für Software den angemessenen Schutz der Entwicklungsleistung mittelständischer IT-Unternehmen sichert. Die Patentierung von Software sei zu unterbinden.
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