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Montag, 02. April 2012
Der BIKT nimmt Stellung zur Verlagerung der Logistik-Zentrale Microsofts ins Ausland wegen Patentstreitigkeiten
Johannes Sommer, Geschäftsführer des BIKT, kommentiert die aktuelle Entscheidung Microsofts wie folgt:
"Wenn ein Großunternehmen wie Microsoft wegen der Patentbedrohung Geschäftsaktivitäten aus Deutschland auslagert, macht dies gleichzeitig die existentielle Gefahr, die für kleine und mittelständische Softwareentwicklungsunternehmen (KMU) durch Patente im Softwarebereich ausgeht, sehr deutlich.
In der deutschen Gerichtsbarkeit besteht die starke Tendenz, Verletzungsprozesse nicht auszusetzen, wenn es parallele Einsprüche oder Nichtigkeitsklagen gegen die Erteilung des Streitpatentes gibt. Hierdurch werden auch die immense Anzahl an Patenten im Softwarebereich, deren grundsätzliche Legitimität hochumstritten ist, zu scharfen Waffen. Folge ist, dass Softwareentwickler ihre urheberrechtlichen Verwertungsrechte nicht mehr rechtssicher wahrnehmen können.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, die vom Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) in seinem aktuellen Positionspapier formulierten drei Kernforderungen umzusetzen: Das Urheberrecht der Softwareentwickler gegen Patentansprüchen Dritter abzusichern, die Softwarepatentierung zu unterbinden und die Aussetzung von Verletzungsprozessen bei Verfahren gegen die Rechtsbeständigkeit des Streitpatentes zu erleichtern."
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